Bei der Jugendarbeit ist Kontrolle besser
Neues Kinderschutzgesetz fordert von Ehrenamtlichen ein Führungszeugnis. Das sagen die Vereine zu dieser Regelung.
Zeigt her eure Zeugnisse: Nach dem neuen Kinderschutzgesetz müssen unter anderem alle Ehrenamtlichen in Vereinen, Verbänden oder in der Kirche, die sich in ihrer Freizeit mit Kindern oder Jugendlichen beschäftigen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit sollen Kinder in Zukunft geschützt und Kinderschänder aus der Vereinsarbeit ferngehalten werden. Unklar ist allerdings, wie die genaue Ausführung aussehen soll.
An einer praktikablen Lösung werde noch gearbeitet, sagt der Leiter des Jugendamts am Landratsamt in Günzburg, Martin Hannig. Fakt sei, dass Vereinsvorsitzende oder Verantwortliche sich von ihren ehrenamtlichen Übungs- und Gruppenleitern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen und es einsehen müssen. Das sei auch über den Kreisjugendring kommuniziert worden.
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