Der Günzburger Bauausschuss fühlt sich entmündigt
Plus Wohnprojekt in Günzburg löst eine Debatte aus. Warum Stadträte mit der Vorgehensweise der Verwaltung ein Problem haben.
Das geplante Mehrfamilienhaus in Günzburg an der Weißenhorner Straße mit 13 Wohnungen sorgt weiter für Aufsehen. Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung knapp mit 8:6 für das Vorhaben stimmte, gab Oberbürgermeister Gerhard Jauernig wenige Tage später auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt, dass er den Beschluss nicht umsetzen werde. Grund hierfür sei die seiner Meinung nach nicht vorhandene Übereinstimmung mit dem Paragrafen 34, wonach sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebung einfüge (wir berichteten). Nachdem die öffentliche Erklärung des Oberbürgermeister bei manchen Mitgliedern des Bauausschusses unter anderem den Anschein erweckte, als verhielten sie sich rechtswidrig, haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Es liege ihnen demnach fern, eine weitere öffentliche Diskussion zu führen, die Argumente für oder gegen das Vorhaben wurden im Ausschuss ausgetauscht. Als Mitglied des Bauausschusses fragt man sich in dieser Situation, was eigentlich die Funktion des Bauausschusses ist. Ein Bauvorhaben werde immer dann dem aus gutem Grund beschließenden Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt, wenn es in irgendeiner Weise nicht eindeutig von der Verwaltung genehmigt oder abgelehnt werden kann, oder wenn Befreiungen von bestimmten Auflagen nötig und möglich sind für eine Genehmigung.
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