Die Hecke muss geschnitten werden
Stadt Ichenhausen bekommt Recht
Zum zweiten Mal nach 2012 standen sich am Mittwoch die Stadt Ichenhausen und eine Bürgerin vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegenüber: Streitpunkt war erneut die Hecke der Bewohnerin. Diese ragte wieder einmal zu weit in den Bürgersteig hinein und sollte aus Verkehrssicherheitsgründen geschnitten werden. Die Frau tat dies nicht und klagte stattdessen. Das Ende vom Lied: Die Stadt bekam Recht.
Wie Paula Danner, Sprecherin am Verwaltungsgericht, auf Anfrage mitteilte, gilt grundsätzlich, dass Gehwege im öffentlichen Raum in einem sogenannten Lichtraumprofil von 2,5, Metern freigehalten werden müssen. Sprich, es dürfen keine Äste oder Pflanzen unterhalb dieser Höhe in den Gehweg hineinragen. Dies müsse aus Gründen der Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Besagte Bürgerin, die im Stadtgebiet von Ichenhausen wohnt, wollte dies aber nicht – und zwar nicht zum ersten Mal. Laut Andreas Hegele, Leiter des Rechtsamts, hatte die Stadt Ichenhausen bereits im Jahr 2012 Probleme mit der Frau, die partout ihre Hecke nicht schneiden wollte. Das Heikle an der Sache: Das Grundstück der Bürgerin besteht aus zwei Flurnummern, ein schmaler Streifen des öffentlichen Gehwegs befindet sich offiziell auf ihrem Grundstück. Damals hat die Stadt laut Hegele den Fehler gemacht, von der Bewohnerin zu fordern, die gesamte Hecke zurückzuschneiden. Die Frau ging vor Gericht und bekam recht. Da sich 60 Zentimeter des Gehwegs in ihrem Besitz befinden, sei es ein Eingriff in ihr Eigentumsrecht, wenn sie die Äste komplett entfernen müsste.
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