Wer bezahlt den Führerschein?
Das Thema Feuerwehr beschäftigt das Rettenbacher Gremium
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist es die Gemeinde, die für die Ausbildung der Aktiven ihrer Feuerwehr zuständig ist. Was den Erwerb des Führerscheins der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen betrifft – ein solches besitzt auch die Rettenbacher Wehr – regelt jede Gemeinde anders. Manche übernehmen die Kosten komplett, andere beteiligen sich daran mit einem bestimmten Betrag. Die Frage, die sich im Rettenbacher Gemeinderat stellte, war eine andere.
Der Gerätewart der Wehr, der seit Jahren mit diesem Amt betraut ist und vor Kurzem den Maschinisten-Lehrgang absolvierte, verfügt nicht über die entsprechende Fahrerlaubnis und ist damit in Bezug auf Wartungs-, Bewegungs- oder Tankfahrten in seiner Tätigkeit eingeschränkt. Für seinen anstehenden Gerätewart-Lehrgang ist eine solche jedoch Voraussetzung. Nicht dass die Rettenbacher Wehr keine Leute hätte, die im Besitz des entsprechenden Führerscheins seien.
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