Flugverkehr über Günzburg wird nicht beschränkt
Das Verwaltungsgericht Augsburg weist die Klage eines Anwohners gegen den Flugbetrieb in Günzburg ab. Mittelriedsiedlung darf überflogen werden
Der Flugverkehr über Günzburg wird nicht eingeschränkt. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht Augsburg, das die Klage eines Anwohners der Mittelriedsiedlung abwies. Der Günzburger Bürger wollte nach einem Flugzeugabsturz im Jahr 2011 nahe der Siedlung nördlich der Donau strikte Auflagen für den Flugverkehr am Flugplatz Günzburg-Donauried erwirken: die Einhaltung von Mindestabständen aller Flugzeuge zur Siedlung, die Anwesenheit eines Flugleiters mit Anweisungsbefugnis auf dem Flugplatz, das Verbot von Kunstflügen.
Die Anträge wurden jedoch allesamt zurückgewiesen, weil das Gericht keine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Flugplatzbetrieb zu erkennen vermochte. Für die Bewohner der Mittelriedsiedlung ist das Urteil eine Niederlage. Dass ihre Ängste nicht unberechtigt scheinen, war am Mittwoch erneut deutlich geworden. Bei Augsburg war ein Sportflugzeug nahe einer Siedlung abgestürzt, nachdem es mit einer Stromleitung kollidiert war. Der Pilot wurde schwer verletzt.
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