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  3. Burgau: Grundsatzdebatte um ein Mehrfamilienhaus in Burgau

Burgau
04.04.2019

Grundsatzdebatte um ein Mehrfamilienhaus in Burgau

Auf diesem Grundstück möchte ein Investor ein Mehrfamilienhaus bauen.
Foto: Bernhard Weizenegger

An der Amalienstraße in Burgau will ein Investor ein Gebäude mit sechs Wohneinheiten und drei Etagen bauen. Doch nach Ansicht der Stadt und vieler Nachbarn passt es nicht in die Umgebung. Dabei wird doch Wohnraum gebraucht.

Wohnraum ist knapp. Um dem entgegenzuwirken, stellt sich eine Grundsatzfrage: Sollen neue Häuser in bestehenden Wohngebieten errichtet, soll also nachverdichtet werden, oder ist das Bauen auf der grünen Wiese besser? Damit hat sich jetzt auch wieder der Burgauer Bauausschuss befasst. Konkret ging es um ein geplantes Mehrfamilienhaus an der Amalienstraße 3 mit sechs Wohneinheiten und drei Etagen, wobei die dritte im Dachgeschoss liegen würde. Michael Schutzbier will es errichten. Mit dem Projekt und ihm hatten die Stadtverwaltung und das Gremium bereits öfters zu tun. Nun sollte über einen neuen Antrag entschieden werden – wohl wissend, dass eine ganze Reihe von Anwohnern gegen die vorgesehene dreigeschossige Bauweise und die Massivität des Vorhabens in dem Gebiet ist.

Der Bauherr hatte zwar Unterschriften von Befürwortern vorgelegt, es gibt aber auch eine lange Liste mit denen von Gegnern, sogar in Form einer Petition. Einige, die zuvor keine Einwende gehabt hatten, haben ihre Unterschrift inzwischen sogar zurückgezogen. Die Unterlagen für die Ausschussmitglieder sind entsprechend umfangreich. Stadtbaumeister Werner Mihatsch wies das Gremium darauf hin, dass bei einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen würde, da sich das geplante Haus nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Würde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, müsste man sich auch bei künftigen derartigen Vorhaben daran orientieren. Außerdem müsste der Bordstein vor dem Haus abgesenkt werden, damit die Autos zu ihren Stellplätzen kommen können, was aber die Sicherheit von Fußgängern gefährden könne. Die Verwaltung empfahl dem Ausschuss, den Antrag abzulehnen.

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