Strafbefehl nach Selbstbefriedigung vor Webcam
Das Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Mann erlassen, der vor einer Webcam onaniert hatte.Unfreiwillige Zuschauer hatten ihn wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt.
Ein peinlicher Termin beim Amtsgericht Günzburg bleibt einem Mann aus dem nördlichen Landkreis Günzburg erspart, der in einem Internet-Chatroom für Aufregung gesorgt hatte. Das Gericht erließ Strafbefehl gegen den Mann und verurteilte ihn somit, ohne dass er vor Gericht erscheinen musste.
Der Mann hatte sich vor seinem Computer selbst befriedigt, war aber gleichzeitig noch in der Gesprächsrunde angemeldet. Und seine angeschaltete Webkamera übertrug die Geschehnisse deutlich sichtbar für die anderen etwa 50 Teilnehmer. Der Mann wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt.
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