Zwei Fußballfans, ein Autokennzeichen
Der Streit zweier Autohändler vor dem Verwaltungsgericht um ein Autokennzeichen ist entscheiden: Der jetzige Inhaber muss das Kennzeichen zurückgeben. Seine Klage wurde abgewiesen.
Wenn Fußballfans sich streiten, dann ist es mit dem Fairplay recht schnell vorbei. Und der Streit endet mitunter vor Gericht. So wie jetzt der um das Günzburger Autokennzeichen GZ-GS 1905. Es steht für den türkischen Fußballverein Galatasaray Istanbul, gegründet 1905. Zwei Fußballfans aus dem Landkreis Günzburg wollten es haben. Der eine hat es reserviert, der andere hat es ihm weggeschnappt. Jetzt muss er es wohl wieder zurückgeben.
Jetziger Inhaber muss Autokennzeichen zurückgeben
Ein Autohändler hatte sich das Kennzeichen mit dem Kürzel seines Lieblingsvereins reservieren lassen. Später musste er aber feststellen: Jemand anders ist damit unterwegs. Er wandte sich erbost an das Günzburger Landratsamt. Das hatte das Kennzeichen mittlerweile nämlich einem anderen Fußballfan zugeteilt. Dessen Sohn hatte in der Zulassungsstelle behauptet, das Kennzeichen sei auf seinen Onkel reserviert und der sei damit einverstanden.
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