Kosten für den Straßenbau werden in Bubesheim neu verteilt
Auch Besitzer unbebauter Grundstücke im Außenbereich werden jetzt zur Kasse gebeten. Gemeinderat einigt sich auf ein Prozent der Fläche als Grundlage
Bubesheim Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Juli 2009 führte jetzt auch in Bubesheim zu einer Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung.
Demnach müssen Besitzer unbebauter Grundstücke im Außenbereich, die gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, an den Kosten eines eventuellen Straßenausbaus beteiligt werden.
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