Der Weg in die Selbständigkeit endet für einen Reiniger vor Gericht
Plus Warum der Inhaber einer Firma gegen eine Gewerbeuntersagung des Landratsamts Günzburg klagt und damit jetzt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist.
Der Weg in die berufliche Selbständigkeit kann durchaus mit Fallstricken gespickt sein. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der auf eine eigene Reinigungsfirma setzte – und damit vor dem Augsburger Verwaltungsgericht eine Bruchlandung erlebte. Die Juristen wiesen die Klage des Mannes gegen die Gewerbeuntersagung des Landratsamtes Günzburg ab. Dabei hatte Andreas Endres, Vorsitzender der 5. Kammer, sogar noch geduldig auf den Kläger gewartet. Doch selbst nach verspätetem Beginn der Verhandlung glänzte der Mann aus dem nördlichen Landkreis durch Abwesenheit, ein anwaltlicher Vertreter war ebenfalls nicht zugegen. Doch um was geht es bei diesem Verfahren?
Vor circa drei Jahren hatte der Kläger einen Dienstleistungsbetrieb für die professionelle Reinigung von Höfen, Mauern und Zäunen begonnen. Aber dann tauchten bereits die ersten Schwierigkeiten auf. Denn bis Mitte des folgenden Jahres waren schon knapp 10.000 Euro Gewerbesteuerrückstand aufgelaufen, wie Richter Endres informierte. Eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse, der frühere Offenbarungseid wegen einer Vollstreckung des Betrags, unterblieb. Das war nicht das einzige Hindernis. Beim Finanzamt Günzburg hatten sich bis 2019 Steuerrückstände plus Säumniszuschläge von immerhin knapp 30.000 Euro angesammelt. Nach einer schriftlichen Erklärung des Klägers habe er mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung über monatlich 350 Euro vereinbart. Eine korrekte Steuererklärung war bisher nicht erfolgt, die Forderungen des Finanzamtes basieren auf Umsatzschätzungen.
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