Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Landkreis Günzburg: Der Weg in die Selbständigkeit endet für einen Reiniger vor Gericht

Landkreis Günzburg
08.09.2021

Der Weg in die Selbständigkeit endet für einen Reiniger vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte die Klage eines Unternehmers aus dem Kreis Günzburg ab.
Foto: Claudia Hamburger (Archiv)

Plus Warum der Inhaber einer Firma gegen eine Gewerbeuntersagung des Landratsamts Günzburg klagt und damit jetzt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist.

Der Weg in die berufliche Selbständigkeit kann durchaus mit Fallstricken gespickt sein. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der auf eine eigene Reinigungsfirma setzte – und damit vor dem Augsburger Verwaltungsgericht eine Bruchlandung erlebte. Die Juristen wiesen die Klage des Mannes gegen die Gewerbeuntersagung des Landratsamtes Günzburg ab. Dabei hatte Andreas Endres, Vorsitzender der 5. Kammer, sogar noch geduldig auf den Kläger gewartet. Doch selbst nach verspätetem Beginn der Verhandlung glänzte der Mann aus dem nördlichen Landkreis durch Abwesenheit, ein anwaltlicher Vertreter war ebenfalls nicht zugegen. Doch um was geht es bei diesem Verfahren?

Vor circa drei Jahren hatte der Kläger einen Dienstleistungsbetrieb für die professionelle Reinigung von Höfen, Mauern und Zäunen begonnen. Aber dann tauchten bereits die ersten Schwierigkeiten auf. Denn bis Mitte des folgenden Jahres waren schon knapp 10.000 Euro Gewerbesteuerrückstand aufgelaufen, wie Richter Endres informierte. Eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse, der frühere Offenbarungseid wegen einer Vollstreckung des Betrags, unterblieb. Das war nicht das einzige Hindernis. Beim Finanzamt Günzburg hatten sich bis 2019 Steuerrückstände plus Säumniszuschläge von immerhin knapp 30.000 Euro angesammelt. Nach einer schriftlichen Erklärung des Klägers habe er mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung über monatlich 350 Euro vereinbart. Eine korrekte Steuererklärung war bisher nicht erfolgt, die Forderungen des Finanzamtes basieren auf Umsatzschätzungen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.