Landratsamt Günzburg: Das bedeutet die Corona-"Bundes-Notbremse"
Über die Auswirkungen auf den Handel, Friseure und Co. und die Kontaktbeschränkungen. Das "Tübinger Modell" ist jedenfalls vom Tisch.
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum Freitag (23.04.2021) abgeändert und an das beschlossene Gesetz zur sogenannten „Bundesnotbremse“ angepasst.
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