Mann fährt ohne Führerschein zur Polizei
Ein 22-Jähriger übersieht das Kleingedruckte im Bußgeldbescheid und fährt so ohne Fahrerlaubnis zur Polizei. Während der Verhandlung unterläuft ihm ein weiterer Fehler.
Eine Autofahrt ohne Führerschein ist illegal, das ist klar. Was ist jedoch, wenn der Fahrer gar nicht merkt, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hat? So erging es einem jungen Mann, der am Mittwoch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Günzburger Amtsgericht stand.
Kleingedrucktes nicht gelesen
Der 22-Jährige ist am 10. August gegen 23 Uhr zur Polizeiinspektion Günzburg gefahren, um seinen Führerschein abzugeben. Er hatte per Post einen Bußbescheid über ein Fahrverbot bekommen. Da er schon Erfahrung mit solchen Bescheiden hatte, machte er den Fehler, das Kleingedruckte nicht zu lesen. Darin stand, dass er innerhalb von zwei Wochen seinen Führerschein bei der Polizei abgeben muss. Der Angeklagte sagte: „Ich dachte, ich hätte noch drei bis vier Monate Spielraum, um ihn abzugeben.“
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