Mit mehr als 80 Jahren vor Gericht
Zwei Senioren sind in Günzburg angeklagt gewesen. Beim einen ist es um einen eskalierten Familienstreit, beim anderen um einen Verkehrsunfall gegangen.
Ein Familienstreit, eine Unachtsamkeit im Verkehr – auch ältere Menschen können noch vor Gericht kommen. Der Direktor des Amtsgerichts Günzburg, Walter Henle, hatte am Donnerstag gleich zwei solcher Delikte zu beurteilen. Zunächst musste sich ein 81-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten, danach ein 87-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung in Zusammenhang mit einem Unfall.
Ex-Schwiegertochter des 81-Jährigen hatte ihn angezeigt
Im Streit einer Familie aus dem nördlichen Landkreis Günzburg hatte die Tochter der Ex-Schwiegertochter Strafanzeige erstattet, weil ihr Schwiegeropa sie massiv an den Haaren gezogen und außerdem der Mutter einen Topf auf den Kopf geschlagen habe. Mutter und Tochter leben im gleichen Haus wie der Angeklagte. Zum Streit war es gekommen, als die Frauen in die Wohnung des Mannes gingen, um ihn zur Rede zu stellen. Sie wollten wissen, ob er ein Fahrrad aus ihrem Besitz manipuliert habe.
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