Polizistin beim Überholen behindert: Mustang-Fahrer muss vor Günzburger Gericht
Plus Der 58-Jährige muss sich wegen der Straßenverkehrsgefährdung vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Wie er bestraft wird.
Ein Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr: Zu so hoch brisanten Folgen wäre es Ende Juni vergangenen Jahres fast durch das Fahrmanöver eines 58-Jährigen gekommen. Der Mann am Steuer eines hoch motorisierten Sportwagens behinderte laut Anklage eine Frau beim Überholen. Wegen Straßenverkehrsgefährdung stand der 58-Jährige jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht.
Statt eines Urteils wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nun eingestellt. Die kritische Szene hatte sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Abend des 30. Juni auf der Staats- beziehungsweise Landesstraße 1168 zwischen Günzburg und dem baden-württembergischen Niederstotzingen abgespielt. Dort war der damals 57-Jährige mit seinem PS-starken Ford Mustang unterwegs, dahinter folgte ein weiteres Fahrzeug. Da beide mit circa 70 bis 75 Stundenkilometer rollten, setzte die Fahrerin des dritten Wagens, eines Vans, zum Überholen auf der fast schnurgerade verlaufenden Straße an. Als sie auf gleicher Höhe war, habe der Mann im Mustang plötzlich auf etwa 120 Stundenkilometer beschleunigt.
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