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26.06.2013

Sozialarbeit an der Grundschule

Auf der Bleiche: Stadt beschließt Einführung

Günzburg An der Grundschule Auf der Bleiche in Günzburg soll die Schulsozialarbeit eingeführt werden. Das hat der Stadtrat einhellig beschlossen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 20. November 2012 sei die Möglichkeit geschaffen worden, Jugendsozialarbeit auch an Grundschulen einzuführen, heißt es in der Beschlussvorlage. Voraussetzung sei ein Migrantenanteil von mindestens 20 Prozent.

Diese Festsetzung gefiel vielen Stadträten nicht. „Probleme treten auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf“, sagte der ehemalige Schulleiter der Schule Bleiche, der SPD-Stadtrat Siegfried Ranz. Nach Auskunft der Stadtverwaltung beträgt der Migrantenanteil dort fast 50 Prozent. Grundsätzlich begrüßt Ranz die Schulsozialarbeit. „Die Ausweitung der Förderung ist sehr positiv und wichtig. Wir erleben hier Auffälligkeiten bei Schülern, womit die Lehrer völlig überfordert sind.“ Fachlich gut ausgebildete Mitarbeiter der Sozialarbeit leisteten wertvolle Unterstützung. Ranz: „Man kann gar nicht früh genug damit anfangen.“

Kinder mit gravierenden sozialen Problemen

Christa Wall (FW/GBL) hat sich über die Vorgabe des Migrantenanteils geärgert. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Hackel stellte sich die Fragen: Wer ist Migrant, wer nicht? Welche Kriterien werden zugrunde gelegt? Das Angebot der Schulsozialarbeit müsse sich vielmehr ganz generell an Kinder mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen richten, meinte der Schulleiter der Grundschule Südost.

Gemäß Richtlinien muss eine Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 19,25 Stunden eingesetzt werden. Der Staat gewährt eine Pauschale von etwa 16400 Euro für eine Vollzeitkraft, bei einer Teilzeitkraft einen Anteil davon. Der Träger sichert zehn Prozent der Finanzierung, der Landkreis beteiligt sich mit etwa 60 Prozent der Restkosten. Für die Stadt bedeutet das, dass sie unterm Strich mit Kosten von 8000 bis 10000 Euro zu rechnen hat. Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss nun das Antragsverfahren bei der Regierung von Schwaben einleiten. (alk)

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