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  3. Stadtrat: Auf dem Friedhof muss neu kalkuliert werden

Stadtrat
20.09.2014

Auf dem Friedhof muss neu kalkuliert werden

Die Gebühren sind nicht kostendeckend. Deshalb rechnet der Prüfungsverband nach

Die Bestattungsgebühren in Leipheim sind nicht kostendeckend, auf dem Friedhof entsteht jedes Jahr ein Minus für die Stadtkasse. Das hat der Kommunale Prüfungsverband schon 2009 gerügt, denn nach dem Kommunalen Abgabengesetz müssen Friedhofsegbühren – wie zum Beispiel Wassergebühren – kostendeckend sein. Jetzt muss nachgerechnet werden. Was bürokratisch klingt und ist, bedeutet vor allem: Bestattungen werden wohl teurer.

In Leipheim wurden die Kosten für Leistungen auf dem Friedhof bisher durch eine vereinfachte Kalkulation und in pauschalierten Sätzen festgelegt, erklärte Bürgermeister Christian Konrad. Das reicht aber nicht. Es müsse zum Beispiel auch ein Verwaltungskostenbeitrag einberechnet werden, der zum Beispiel die Tätigkeiten der Finanzverwaltung und Kosten für die nötigen Computer umfasst.

Eine solche Kalkulation könne und dürfe die Stadt nicht selbst vornehmen, erklärte Kämmerer Egon Remmele. Sie sei aber nötig, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten eine Kalkulationsgrundlage bei Gericht vorlegen zu können.

Der Stadtrat hat jetzt beschlossen, den Kommunalen Prüfungsverband mit dieser Gebührenkalkulation zu beauftragen. Sie kostet zwischen 7000 und 10000 Euro, was manchen Räten sehr hoch vorkam. Konrad erklärte: Die Stadt komme da nicht drum herum. Wenn sie die Kalkulationsgrundlage aber einmal habe, könne sie sie ein paar Jahre lang selbstständig weiterführen.

Das waren weitere Themen der Stadtratssitzung:

Nach dem Hochwasser im vergangenen Jahr, bei dem in der Stadt die Trinkwasserversorgung ausgefallen ist, müssen die beiden 120 Meter tiefen Brunnen auf dem Fliegerhorst saniert werden (wir berichteten). Den Ausbau der Saugstromleitungen und die anschließende Brunnenregenerierung übernimmt eine Firma aus Bamberg für knapp 82000 Euro. Das Wasserwerk an der Donau sei mittlerweile wieder voll einsatzfähig, sagte Konrad.

Der Stadtrat hat die Werbeanlagensatzung für den Altstadtbereich geändert. Bisher war Werbung dort nur auf den Putz aufgemalt oder auf einer bündigen Tafel auf dem Putz erlaubt. Jetzt ist auch Klebefolie auf dem Schaufenster zulässig. Bauamtsleiter Jürgen Mößle betonte aber, dass Werbung in der Altstadt weiterhin nur auf zwei Prozent der Fassadenfläche erlaubt sei.

Die ehemalige Gemeindeverbindungsstraße zwischen Riedheim und Weißingen heißt Elchinger Straße. Durch den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße wurde die ehemalige Elchinger Straße getrennt, sodass es zurzeit zwei Elchinger Straßen gibt. Um Verwirrungen zu vermeiden, hat der Stadtrat jetzt beschlossen, die neue Gemeindeverbindungsstraße in „Weißinger Straße“ umzubenennen. Die jetzige Weißinger Straße heißt künftig „Im Steiglen“ (das ist der alte Flurname).

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