Streit um Wald endet vor Gericht
Augsburg/Jettingen-Scheppach Das Mindeltal hat eine besondere Bedeutung. Nicht nur für Vogelarten wie Silberreiher oder Rotmilane, sondern auch für Grundstücksbesitzer. Während der eine auf zwei seiner dort befindlichen Flächen Wald pflanzen wollte, hätten die Vögel den Platz gern weiterhin für sich beansprucht. Das zumindest glaubten Vertreter des Landratsamtes Günzburg, der Regierung von Schwaben und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Darum verweigerten sie dem Grundstücksbesitzer die Aufforstung. Der Fall landete jetzt beim Augsburger Verwaltungsgericht.
Dort saßen die Vertreter der Behörden denen des Grundstücksbesitzers gegenüber. Würde die erste Aufforstung der knapp drei Hektar großen Fläche den Vogeldurchzug gefährden? Diese Frage galt es zu klären. Das Problem im Mindeltal beschrieben die Behördenvertreter als "Flaschenhalssituation". Soll heißen: Würde der Grundstücksbesitzer Wald in das ohnehin schmale Tal ragen lassen, bliebe nur noch ein enger Durchlass für geschützte Vogelarten. Im Gerichtssaal war von etwa 700 Metern die Rede.
Wer nun denkt, dass Vögel doch einfach über die Bäume fliegen könnten, hat nicht bedacht, dass es Wiesenbrüter gibt, die sich gern am Boden aufhalten. Den Vertretern der Behörden zufolge sei zu befürchten, dass die Tiere den Wald als Barriere wahrnehmen. Ohnehin wurde der Aufforstung auf drei Grundstücken schon zugestimmt, nur eben bei zwei Flächen blieb sie dem Grundstücksbesitzer versagt.
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