Strom schwarz abgezapft: Bewährung für 29-Jährigen
Günzburg Sie ist ein kostbares und lebensnotwendiges Gut. So kostbar und wichtig, dass Einige es sogar stehlen. Die Rede ist von Energie, von elektrischem Strom. Weil er auf Kosten seines Vermieters eine Leitung im Keller des Mietshauses "schwarz" angezapft hatte, verurteilte das Amtsgericht Günzburg einen 29-Jährigen nun zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten - auf Bewährung, denn der Angeklagte zeigte Reue.
Das Jahr 2007 sei kein Gutes gewesen. Arbeitslosigkeit und notorische Geldknappheit machten dem 29-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis nach eigenen Angaben schwer zu schaffen.
Das Geld reichte einfach nicht
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