Wer bezahlt für den Datenschützer?
Die neue Grundverordnung macht für Kreis und Kommunen die Schaffung einer zusätzlichen Stelle notwendig
Weitere Kosten kommen auf die Gemeinden im Landkreis zu. Grund ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt – begleitet von einem neuen bayerischen Datenschutzgesetz. Im Kreisausschuss wurde vor diesem Hintergrund „ein schwieriger Punkt“, wie Landrat Hubert Hafner sagte, behandelt. Es ging um die Frage: Wer sorgt personell und finanziell für die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Bestimmungen in den 34 Gemeinden des Landkreises? Der Landkreis oder die Gemeinden? Oder ist eine Zusammenarbeit möglich? Am Ende wurde ein Kompromiss gefunden. Bei Verstößen gegen die EU-Verordnung drohen im Zweifelsfall hohe Strafen – nicht nur für Behörden, sondern auch für Vereine, Selbstständige oder Firmen.
Bei der Bürgermeisterversammlung am 24. April mit Landrat Hubert Hafner machten die Gemeindeoberhäupter einen Vorschlag, der ebenso schlicht wie ergreifend ist: Der Landkreis stellt einen auch für die Gemeinden zuständigen Datenschutzbeauftragten ein und finanziert die Personal- und Sachkosten komplett über den Kreishaushalt. Eine Auffassung, die der Burgauer Bürgermeister, Freie Wähler-Kreisrat Konrad Barm, im Kreisausschuss wiederholte.
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