BGH-Urteil gegen Sparkasse: Kunden sollten Riester-Sparpläne prüfen
Der Bundesgerichtshof hat eine intransparente Riester-Kostenklausel der Sparkasse Günzburg-Krumbach gekippt. Sparer sollten "unzulässig berechnete Kosten zurückfordern".
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. November 2023 stärkt die Rechte zahlreicher Riester-Sparer. Das schreibt der VerbraucherService Bayern (VSB) im Rahmen einer Pressemitteilung. Hintergrund ist eine Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach wegen intransparenter Kostenklauseln in ihren Riester-Banksparplänen (wir berichteten). Der BGH entschied, dass die Sparkasse die ausgezahlte Riester-Rente nicht durch den Abzug unzulässiger Abschluss- und Vermittlungskosten reduzieren darf. Die diesbezügliche Kosten-Klausel sei unwirksam, da sie bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich formuliert war.
Die Sparer werden dadurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Der Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, die Formulierung sei so offen, dass sie als Hinweis und nicht als rechtsverbindliche Vertragsbedingung verstanden werden müsse. Doch dieses Argument hielt nicht stand.
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