Schon seit Längerem beschäftigt sich der Marktgemeinderat Jettingen-Scheppach damit, wo das Entstehen von Freiflächenphotovoltaikanlagen denkbar wäre. In der jüngsten Sitzung stellte Peter Wolpert vom Krumbacher Ingenieurbüro die Ergebnisse einer Raumanalyse vor, bei der das komplette Gemeindegebiet betrachtet und bewertet worden war. Welche Flächen sind für Freiflächenphotovoltaik geeignet, welche nicht, wo in der Marktgemeinde könnten solche festgelegt werden? Eingeflossen waren unter anderem auch Kriterien wie die Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild, die Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung, wie auch die Beschaffenheit der Böden im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Nutzung.
Auf sieben großflächigen, sogenannten Eignungsbereichen in einer Gesamtgröße von etwa 234 Hektar wären Freiflächenphotovoltaikanlagen vorstellbar. Diese befinden sich östlich von Scheppach nördlich und südlich der Autobahn (42 und 45 Hektar), bei Schönenberg (26 Hektar) und südlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Jettingen und Freihalden (25 Hektar). Weitere drei solcher Flächen gäbe es rund um Freihalden selbst (46, 27 und 23 Hektar). Wolpert empfahl, Bereiche in einer Gesamtgröße zwischen 60 und 100 Hektar festzulegen. Klar war aber auch: Der Ortsteil dürfe nicht von Freiflächenphotovoltaikanlagen umzingelt werden, womit es letztlich speziell um Freihalden ging.
Drei Flächen für Photovoltaik berücksichtigen
Bürgermeister Christoph Böhm (Freie Wähler) schlug vor, nur die im Nordosten gelegene 23 Hektar große Fläche vorzusehen. Gegebenenfalls könne man später die beiden anderen Flächen immer noch berücksichtigen. Andere Meinungen gingen dahin, alle drei vorgeschlagenen Bereiche vorzusehen, da man nicht wisse, wo Grundstückseigentümer bereit seien, Flächen für Photovoltaik zur Verfügung zu stellen. Dem Vorschlag Böhms folgten nur sieben weitere Rätinnen und Räte, neun stimmten dagegen. Stattdessen lautete der mehrheitliche Beschluss, zunächst alle drei Flächen zu berücksichtigen, dabei jedoch die 46 Hektar große zu verkleinern. Diejenige, wo sich PV-Anlagen entwickelten, werde man vorsehen, die beiden anderen würden dann ausgeschlossen.
Mit dem Hintergrund des sogenannten Windenergie-an-Land-Gesetzes ist es Ziel der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller, bis zum Jahr 2025 1,8 Prozent der Regionalverbandsflächen für Windkraft auszuweisen. Wie sieht das in der Marktgemeinde Jettingen-Scheppach aus? Schon zum jetzigen Zeitpunkt gelten 33 Prozent der dortigen Flächen als Suchräume. Mit den Vorrangflächen an der Autobahn im Scheppacher Forst stellt die Marktgemeinde bereits 5,08 Prozent ihrer Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung und damit mehr als das Doppelte, was später gefordert wird. Aus diesem Grund soll beim informellen Anhörungsverfahren nur auf die bestehenden Vorranggebiete verwiesen werden. Flächen im Mindeltal sollen ausgeschlossen sein.
Planung für Parkplatz gegenüber der Firma Alko wieder aufgenommen
2018 hatte der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alko West“ beschlossen. Auf der als Firmenparkplatz genutzten Freifläche gegenüber der Firma Alko sollen eine gewerbliche Bebauung und damit eine Erweiterung des Unternehmens ermöglicht werden. Nach der Auslegung der Vorentwürfe in den Monaten Mai und Juni 2019 wurden die Planungen zunächst nicht weiterverfolgt, jetzt aber wieder aufgegriffen. In den seinerzeit eingegangenen Stellungnahmen geht es unter anderem um die zu ersetzenden Stellplätze, entsprechende Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Nähe der Autobahn sowie um grünordnerische Maßnahmen. Der Ausgleichsbedarf für die 12.350 Quadratmeter große Fläche beträgt rund 2300 Quadratmeter. Die maximale Gesamthöhe der Gebäude wurde auf 14 Meter angepasst. Der Gemeinderat billigte die Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit den noch einzuarbeitenden erforderlichen Änderungen und Ergänzungen. Diese werden dann erneut ausgelegt.