Rottweiler greift Frau bei Krumbach an: Gericht verurteilt Hundehalter
Plus Der Hundehalter muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Rottweiler hat im März eine Spaziergängerin und ihren Hund gebissen.
"Ich glaube, Sie haben den Schuss nicht gehört", sagt Amtsrichter Martin Kramer zum Angeklagten bei der Urteilsverkündung. Was ist passiert? Es geht um einen Fall, der sich während eines Spaziergangs auf einem Feldweg im südlichen Landkreis zugetragen hat. Dass der junge Rottweiler des Angeklagten einen anderen Hund gebissen hat, ist unstreitig. Ob auch die Besitzerin des verletzten Hundes bei dem Vorfall im März dieses Jahres zu Schaden kam, stand im Mittelpunkt einer Verhandlung am Günzburger Amtsgericht.
Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass der Kampfhund sich auffällig verhielt. So geht es aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor, die dem 40-jährigen Angeklagten den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zur Last legt. Denn zum Zeitpunkt des Geschehens konnte der Halter keine Hundehaftpflichtversicherung vorlegen. Zudem hatte der Rottweiler im März den erforderlichen Wesenstest bislang nicht absolviert. Bei einem Spaziergang des Angeklagten mit seinem Hund auf dem Feldweg, bei dem seine Tochter, eine Freundin und deren Hund dabei waren, rannten die abgeleinten Hunde plötzlich in Richtung der Geschädigten und ihres Labradors. Der Angeklagte und seine Begleiterinnen folgten den Hunden sofort.
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