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Kettershausen
16.12.2023

Das ist im neuen Baugebiet in Bebenhausen alles möglich

Blick auf das geplante Baugebiet bei der Talstraße in Bebenhausen.
Foto: Zita Schmid

Die Gemeinde Kettershausen legt fest, was auf dem Areal gebaut werden darf - und was nicht. Fest steht, dass in Zukunft noch mehr Bauflächen gebraucht werden.

Mit der Zustimmung des Kettershauser Gemeinderats zum Vorentwurf für den Bebauungsplan „Bebenhausen – Talstraße Süd“ sowie der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplans geht das Vorhaben einen Schritt weiter. Laut Planer Wilhelm Daurer, der bei der Sitzung zusammen mit seiner Kollegin Katharina Matysik die Pläne erläuterte, werden nach den Verfahrensbeschlüssen nun die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt.

Im November wurde das Projekt im Gemeinderat zuletzt öffentlich diskutiert. Was die angestrebte Bebauung betrifft, so sind die Pläne gleichgeblieben. Das Gebiet befindet sich ortsauswärts von der Talstraße in Richtung Babenhausen. Die Fläche umfasst einen Geltungsbereich von rund 10.500 Quadratmeter. Rechts und links der Straße soll gebaut werden dürfen. Westlich der Straße ist ein allgemeines Wohngebiet mit Einzelhäusern vorgesehen. Östlich der Straße soll – bedingt durch ein bereits vorhandenes Gewerbe - die Fläche größtenteils als Mischgebiet und hier nur der nördliche Bereich als Wohngebiet ausgewiesen werden.

Das ist in dem Baugebiet in Bebenhausen alles möglich

Auf östlicher Seite sollen Einzel- und Doppelhäusern erlaubt sein. Nach den textlichen Vorgaben sind im Mischgebiet dann beispielsweise Geschäfts- und Büroräume sowie Einzelhandels- und Gartenbaubetriebe erlaubt. Verboten sind Tankstellen oder sogenannte „Vergnügungsstätten“. Auf dem gesamten Baugebiet dürfen Garagen nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Ausnahmen könnten hier Carports darstellen. Wohneinheiten über 60 Quadratmeter müssen zwei Stellplätze aufweisen. Blickdichte Einfriedungen wie etwa Mauern sind nicht erlaubt. Pro 500 Quadratmeter Grundstückfläche sollen dann mindestens ein Laub- oder Obstbaum sowie drei heimische Sträucher gepflanzt werden. Eine dauerhaft angebrachte Außenbeleuchtung soll insektenfreundlich sein (etwa warmweiße LEDs). 

Die bei der Sitzung im Bebauungsplan jetzt neu dargestellte interne Ausgleichsfläche von knapp 2000 Quadratmeter grenzt an das südliche Ende des Mischgebiets an. Die Vorstellung des Planungsbüros hier dann Obstbäume und Eichen zu pflanzen, fand nur bedingt Zustimmung. Der dritte Bürgermeister Sebastian Rehder räumte ein, dass gegen Eichen der starke Befall mit dem Eichenprozessionsspinners spräche. 

Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde Kettershausen wird weiter steigen

Das Grundstück selbst ist Gemeindeeigentum und umfasst insgesamt 7.800 Quadratmeter. Aktuell wird also nur ein Teil benötigt. Hier könnte laut Bürgermeister Markus Koneberg ein Ausgleichsflächen-Konto für zukünftige Bauvorhaben angelegt werden. Laut der prognostizierten Einwohnerentwicklung, deren Zahlen Matysik vorlegte, wird zukünftig der Wohnraum- und Wohnbauflächenbedarf weiter steigen. Von aktuell 1870 soll sich die Zahl der Einwohner bis zum Jahr 2037 auf rund 2033 erhöhen. Der damit verbundene, weitere Wohnraum- beziehungsweise Wohnbauflächenbedarf bis 2037 bezifferten sie mit knapp elf Hektar. 

Die notwendigen Beschlüsse fielen dann alle einstimmig, die vierwöchige öffentliche Auslegung soll laut Daurer Mitte Januar starten. Nach Abwägung und erneuter Beteiligungsphase könnte im Sommer ein Satzungsbeschluss gefasst werden. Dann bestünde Baurecht.

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