Runter vom Gaspedal in der Babenhauser Schulstraße
Teile der Babenhauser Schulstraße und der Ritter-von-Raffler-Straße sind nun eine verkehrsberuhigte Zone. Was das für Verkehrsteilnehmer bedeutet.
Auto-, Motorradfahrer & Co. müssen alte Gewohnheiten ändern: Sie dürfen ab sofort nur noch in Schrittgeschwindigkeit durch Teile der Schulstraße und der Ritter-von-Raffler-Straße in Babenhausen fahren, also mit maximal sieben Stundenkilometern. Denn der Bereich ist nun eine verkehrsberuhigte Zone. Bisher galt dort größtenteils Tempo 30.
Ziel der Maßnahme ist es gemäß der Straßenverkehrsordnung, den motorisierten Verkehr auszudünnen und zu verlangsamen. Bauamtsleiterin Julia Fuchs nennt die Hintergründe der neuen Regelung: „Gerade im Hinblick auf den Kindergarten an der Schulstraße 22 ist die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs sinnvoll“.
Nach dem Ratsbeschluss im Februar haben die Mitarbeiter des Bauhofs die Zone in dieser Woche eingerichtet und entsprechend mit Schildern gekennzeichnet.
Was Fahrzeugführer nun zu beachten haben: „Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen“, erklärt Fuchs, „Auch Kinderspiele sind überall erlaubt.“ Wer in Auto oder auf dem Motorroller unterwegs ist, dürfe die Fußgänger weder gefährden, noch behindern – „Wenn nötig müssen sie warten.“ Aber auch Fußgänger dürfen nun nicht tun und lassen, was sie wollen: Ihnen ist es untersagt, den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern. Bezüglich des Parkens gilt: Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug außerhalb der markierten Flächen abzustellen – es sei denn, um Personen ein- und aussteigen zu lassen. Dasselbe gilt, wenn etwa ein Transporter be- und entladen wird.
Wie berichtet, hatten sich Vertreter der Polizeiinspektion Memmingen und der Gemeindeverwaltung die Straße mehrmals angesehen. Infolge der Ortstermine wurden im Rathaus Konzepte erarbeitet: Einerseits ging es darum, wo die Schilder aufgestellt werden sollen, andererseits, wo Parkplätze zu markieren sind.
Im Volksmund wird eine verkehrsberuhigte Zone übrigens oft „Spielstraße“ genannt, da das blaue Verkehrsschild neben einem Haus, Auto und Erwachsenen auch ein ballspielendes Kind zeigt. Das ist straßenverkehrsrechtlich aber nicht ganz korrekt: Denn bei einer Spielstraße ist nach Angaben der Polizei jeglicher Fahrzeugverkehr ausgeschlossen.
Die Diskussion ist geschlossen.