Tempolimits in Babenhausen – nur wo?
Der Marktrat befasst sich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen am Schöneggweg und Heideweg. Eine Grundsatzdiskussion über die Sinnhaftigkeit punktueller Maßnahmen entwickelt sich.
Wo, warum, wozu: Jede Menge W-Fragen sind im Babenhauser Marktrat gestellt worden, als Geschwindigkeitsbegrenzungen am Schöneggweg und Heideweg zur Diskussion standen. Bürger hatten Tempolimits vorgeschlagen, weil aus deren Sicht oftmals zu schnell in diesen Bereichen gefahren wird. „Am Heideweg wird wirklich gerast“, bestätigte etwa Rätin Martina Gleich (JWU). Am Schöneggweg, der durch das gleichnamige Gewerbegebiet führt, wiederum seien teils Mitarbeiter zu Fuß und in Gabelstaplern unterwegs. Eine Grundsatzdiskussion kam auf.
Zu den Hintergründen: Die Gemeinde prüfte zwei Möglichkeiten, die in Betracht kommen, um Autofahrer an den beiden Straßen auszubremsen; einerseits eine Tempo-30-Zone, andererseits eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer. Das Ergebnis ist im Grunde dasselbe, doch die Voraussetzungen für die Ausweisung unterscheiden sich.
So kann eine Kommune eine Tempo-30-Zone insbesondere in Wohngebieten und in Bereichen anordnen, in denen viele Fußgänger und Fahrradfahrer unterwegs sind und die Straße queren wollen. Es geht laut Bürgermeister Otto Göppel (CSU) um den „Schutz der Wohnbevölkerung“. Ein Tempolimit über eine gewisse Strecke hinweg ist hingegen etwa bei einer konkreten Gefahr – die sich an gehäuften Unfällen zeigen kann – oder bei unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen wie Kindergärten möglich.
Weder das eine, noch das andere trifft auf den Schöneggweg und den Heideweg im Gesamten zu, erläuterte Bürgermeister Otto Göppel (CSU). Eine Überlegung sei es jedoch, eine Tempo-30-Zone lediglich im südlichen Bereich des Heidewegs (bis zur Firma Fischer Wolle) auszuweisen, ebenso in einem Teil des Allmannhornwegs, im Georg-Fischer-Weg, in der Leharstraße, Haydnstraße, Richard-Wagner-Straße, Beethovenstraße und Johann-Strauß-Straße.
Doch bezüglich des gerade verlaufenden Heidewegs gibt es laut Göppel abermals Bedenken: „Erfahrungsgemäß halten sich die wenigsten Autofahrer an ein Tempolimit von 30 km/h, wenn die Straßenführung schnelleres Fahren begünstigt“, sagte er. „Kontrollen der Polizei finden in solchen Bereichen nicht statt“. Unklar sei, ob eine Blitzerstelle eingerichtet werden könnte. Zielführend seien, auch laut Polizei, bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln als „optische Bremsen“.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt spreche gegen die Ausweisung einer Tempo-30-Zone im Heideweg zusätzlich, dass dieser dem Durchgangsverkehr dient – nämlich zwischen B 300 (nach Winterrieden) und Staatsstraße 2020 (nach Oberroth). Autofahrer nutzen ihn wohl, um die Ulmer Straße zu umgehen, wo sich zu gewissen Zeiten Staus bilden können. „Die Ampel ist da der Auslöser“, so Andreas Birk (CSU). Sei erst einmal die Spange – eine geplante Ortsumfahrung, die die B 300 und St 2020 verbinden soll – gebaut, dann könnte sich die Situation am Heideweg entspannen.
Schließlich diskutierte das Gremium den Sinn vereinzelter Tempolimits. Quirin Rothdach (JWU) riet davon ab, „total willkürlich“ und flächendeckend Tempolimits zu verhängen. Christian Pfeifer (CSU) stimmte zu: „Punktuell bringt das nix. Sonst entsteht der Eindruck, man macht mal hier was, mal dort was.“ Vielmehr regte die Mehrheit der Räte an, den Markt im Gesamten zu betrachten, um die Regelungen durchdacht einzusetzen. (stz)
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