Bei der Wasserversorgung sind noch viele Fragen offen
Fachmann stellt verschiedene Möglichkeiten für ein zweites Standbein für Kettershausen vor
Die Gemeinde Kettershausen benötigt ein zweites Standbein für die Wasserversorgung, da die wasserrechtliche Genehmigung für den einzigen Tiefbrunnen ausgelaufen ist. Außerdem gibt es die Auflage, diesen zu regenerieren. Im Oktober 2014 hat Ingenieur Dieter Hirche vom Sachverständigenbüro Wasserwirtschaft Hirche aus Wiggensbach vom Gemeinderat den Auftrag bekommen, ein Gutachten über die Möglichkeiten der gemeindlichen Wasserversorgung zu erstellen. Bei der jüngsten Sitzung stellte Hirche nun seine Untersuchungsergebnisse vor. Folgende drei Möglichkeiten kommen demzufolge in Betracht:
Erschließung der Quellgebiete Bebenhausen. Im südwestlichen Hügelbereich könnten die Quellen mit drei Brunnenstuben und Quellsammelschacht saniert werden. Über eine Pumpstation müsste dann das Quellwasser zum Tiefbrunnenschacht beziehungsweise Hochbehälter zugeleitet werden. Laut Hirches Untersuchungen ist das Quellwasser „kalkaggressiv“ (zu viel freie Kohlensäure). Ab einem Mischungsverhältnis von 35 Prozent Quellwasser und 65 Prozent Tiefenbrunnenwasser müsste das Quellwasser aufbereitet werden. Die Quellen seien als Hauptversorger für den täglichen Trinkwasserbedarf (mittlerer Tagesbedarf liegt in Ketterhausen bei 380 Kubik) technisch geeignet, kurzzeitig – etwa für die Dauer der Regenerierung des Tiefbrunnens – auch ohne Aufbereitung. Laut einem von Hirche eingeholten Pauschalangebot (mit Rodung und Wegebau) entstehen hier Kosten in Höhe von 613000 Euro. Zukünftige Jahresbetriebskosten veranschlagte er mit 12400 Euro. Bei der Quellsanierung müsste ein wasserrechtliches Verfahren zu Grundwasserentnahme und Wasserschutzgebiets-Verfahren eingeleitet werden.
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