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  3. Bellenberg: Anwesen in der Bellenberger Illerstraße wird zu Notunterkunft

Bellenberg
21.06.2021

Anwesen in der Bellenberger Illerstraße wird zu Notunterkunft

Die Gemeinde Bellenberg hat das leer stehende Haus der Familie Striebel gekauft und wird es als weitere kommunale Notunterkunft nutzen.
Foto: Regina Langhans

Plus Die Gemeinde Bellenberg hat ein Haus als Notunterkunft gekauft. Damit sichert sich die Kommune Gestaltungsspielraum an der angrenzenden Straßenkreuzung.

Die Gemeinde Bellenberg hat das zum Verkauf stehende kleine Anwesen an der Illerstraße 1 am nördlichen Ortsrand erworben. Damit hat sich die Kommune Gestaltungsspielraum geschaffen für künftige Planungen im Innenortbereich. Falls irgendwann nötig, könnte an dieser Straßenkreuzung vielleicht einmal ein Kreisverkehr gebaut werde. Zunächst will die Gemeinde aber ihre derzeit ausgereizten Möglichkeiten an gemeindlichen Notunterkünften erweitern. Nach eingehender Besichtigung durch die Gemeinderäte hat das Gremium dieser vorläufigen Nutzung einhellig zugestimmt.

Betroffene können ein halbes Jahr in der Notunterkunft unterkommen

Da in Bellenberg derzeit sämtliche Notunterkünfte belegt sind und die Kommune aber verpflichtet ist, ihre Bürger in Notfällen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren, kommt diese Möglichkeit sehr gelegen. Der Bauhof habe auch schon dafür gesorgt, dass die Räume bewohnbar seien, hieß es im Gemeinderat. Die Wohnfläche umfasst etwa 90 Quadratmeter, sodass eine Familie untergebracht werden könnte. Die Zimmer ließen sich aber auch einzeln vermieten. Bei dem bereits leer stehenden Gebäude handelt es sich um ein älteres kleines Gehöft mit Stadel und Garten. Daniel Cornes vom Ordnungsamt im Rathaus Bellenberg sagte auf Anfrage, dass die Aufteilung der Räume noch offen sei. Er informierte weiter, dass der Gemeinde an Notunterkünften eine Wohnung und vier einzelne Zimmer zur Verfügung stünden, die aber alle belegt seien. Sieben Menschen würden derzeit gegen eine Nutzungsgebühr von der Unterbringung profitieren. Um Missverständnissen vorzubeugen, betont Cornes: Es handelt sich nicht um öffentlich zur Verfügung stehenden Wohnraum, sondern gemeindliche Notunterkünfte für etwa ein halbes Jahr, bis die Betroffenen wieder auf die Beine gekommen seien.

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