Zaun sorgt für Ärger im Bellenberger Gemeinderat
Ein Bellenberger errichtet Steingabionen. Doch das Gremium lehnt die Mauer ab.
Und wieder hat sich der Gemeinderat Bellenberg mit dem Antrag eines Bürgers in Sachen Gartenzaun befasst: Diesmal ging es um eine wuchtige Steingabionenmauer, mit der ein Anwohner der Römerhalde sein Grundstück bereits eingegrenzt hat. Sie soll seinen Garten gegen Kinder und Schmutz vom Wald abschirmen. Die Räte haben die Genehmigung zum zweiten Mal abgelehnt. Zumal Vorschläge des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Einigung nur halbherzig befolgt wurden. Die Angelegenheit hat also eine Vorgeschichte und ist noch nicht ausgestanden – sollte den Vorgaben der Räte nicht entsprochen werden.
Das Thema „Einfriedung“ ist nicht neu in Bellenberg, wo es teils Bebauungspläne aus verschiedenen Zeiten oder sogar gar keine gibt. So haben die Räte gewisses Verständnis für Sonderwünsche, wenn – wie an der Römerhalde – Gartenzäune mit Sockel und senkrechten Holzlatten vorgeschrieben sind. Um aber allzu individuellen Vorstellungen gegenzusteuern, hat die Kommune vergangenes Jahr eine „Satzung über die Gestaltung von Einfriedungen“ erlassen. Sie ist verbindlich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, und anderenfalls eine Orientierung.
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