Betrunken und ohne Führerschein Auto gefahren
Ein Mann war mit mehr als drei Promille im Unterallgäu unterwegs. Die Zeugen widersprechen sich.
Betrunken Autofahren ist bekanntermaßen verboten – und wenn einem dann auch noch der Führerschein abgenommen wird, sollte man gleich gar nicht mehr fahren. Ein 50-Jähriger aus dem nördlichen Unterallgäu widersetzte sich jedoch dieser Regelung und wurde gestern im Sitzungssaal des Amtsgerichts Memmingen von Richterin Barbara Roßdeutscher zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Außerdem wurde seine Führerscheinsperre, die seit der Alkoholfahrt im März 2016 gilt, um weitere sechs Monate verlängert, sodass der Mann erst gegen Ende des Jahres – vermutlich nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – wieder die Chance auf eine Fahrerlaubnis hat.
Zuvor ging es jedoch vor allem um ein Thema: den „Nachtrunk“. Der Elektriker behauptete nämlich, er habe in den eineinhalb Stunden zwischen der Fahrt und der Blutentnahme sage und schreibe acht Halbe Bier sowie einen Liter Wodka getrunken, sodass er zum Zeitpunkt der Fahrt gar nicht so stark betrunken gewesen sei, wie es in den Polizeiprotokollen vermerkt war. Zuvor seien es nur drei Halbe gewesen, die er am Kiosk des Babenhauser Badesees konsumiert hatte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.