Brandstifterin bleibt in Klinik
Gericht verhängt nach Feuer in Behinderteneinrichtung Haftstrafe. Angeklagte muss wegen psychischer Erkrankung nicht ins Gefängnis.
Ein Urteil gibt es nun im Gerichtsverfahren gegen eine ehemalige Bewohnerin einer Einrichtung für Menschen mit geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung in unserer Region. Weil sie Anfang Februar 2018 in ihrem Zimmer Feuer gelegt hatte, musste sich die 50-Jährige wegen schwerer Brandstiftung vor dem Memminger Landgericht verantworten. Am dritten Verhandlungstag entschied das Gericht zwar auf ein Jahr Haft ohne Bewährung, die Frau soll aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Laut Anklageschrift leidet die Frau unter gesundheitlichen Einschränkungen durch eine Form von Schizophrenie, bei ihr liegen zudem eine leichte Intelligenzminderung und Verhaltensstörungen vor. Seit der Tat im Februar ist sie in einer anderen bayerischen Einrichtung untergebracht. Die Verhandlungstage waren geprägt durch das Verhalten der Angeklagten mit unkontrollierten Erregungszuständen und emotionalen Ausbrüchen, bei denen sie auch Zeugen beleidigte. Zigarettenpausen im Abstand von etwa 30 Minuten stellten die Prozessbeteiligten auf eine Geduldsprobe.
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