Eine Geschichte aus der Geschichte: Die streitbaren Färber von Obenhausen
Plus Mit Recht und Gesetz sind einst die Färber von Obenhausen in Konflikt geraten. Von einer kuriosen Aktion im Schloss.
Man stelle sich vor, der Geltungsbereich von Recht und Gesetz ist gar nicht so eindeutig festgelegt. Was heute zumindest in den meisten europäischen Staaten nahezu undenkbar erscheint, gehörte noch im ausgehenden Mittelalter zur Tagesordnung. Ein wesentlicher Streitpunkt bildete in jener fernen Zeit die Zuständigkeit der richterlichen Gewalt, was mitunter zu kuriosen Aktionen führte. Wir gehen zurück ins 15. Jahrhundert und statten dem beschaulichen Dorf Obenhausen im Rothtal einen Besuch ab.
Das dortige Schloss war seit Kurzem im Besitz der Färber, einer Familie aus der Reichsstadt Memmingen, die durch Handel einen gewissen Wohlstand erreicht hatte. Wenn sie nicht selbst im Ort weilte, kümmerte sich deren Verwalter um Hab und Gut. Eine Urkunde besagt, dass den Färbern „die Behausung mit Gericht, Zwingen und Bännen“ höchstpersönlich vom bayerischen Herzog, Heinrich dem Reichen, verliehen worden war. Somit sollte die Herrschaftsausübung der Färber wohl in trockenen Tüchern sein. Aber weit gefehlt ...
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