Grundstücksbesitzer gibt noch nicht auf
Bauen im Außenbereich ein Problemfall
Oberroth Ein Grundstücks-Besitzer in Oberroth gibt noch nicht auf. Er will am südöstlichen Ortsrand von Oberroth ein Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Nach Aussage des Landratsamtes Neu-Ulm ist diese Fläche aber dem Außenbereich zuzuordnen.
Um das Bauvorhaben trotzdem verwirklichen zu können, hat Städ-teplaner Erwin Zint auf Antrag des Bauwerbers eine Einbeziehungssatzung erarbeitet. Den Aufstellungsbeschluss verabschiedete der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig. Bereits im Februar hatte sich das Gremium ausgiebig mit der Bauvoranfrage befasst. „Wenn wir dieses Vorhaben am südlichen Ortsrand genehmigen, entsteht anstatt der angestrebten ordentlichen Bebauung eine große Baulücke“, waren sich die Ratsmitglieder bewusst. Trotz dieser Bedenken befürworteten sie die Anfrage mit 5 zu 1. Doch das Landratsamt lehnte das Bauvorhaben ab. Die Errichtung des Wohngebäudes als nicht privilegiertes Vorhaben sei auf dem Flurstück 767/3 nicht möglich, lautete die Begründung.
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