Gutachter finden Fleischproben okay: Kühlhaus-Anwalt geht wieder vor Gericht
Illertissen Vor zwei Wochen hatte der Gutachter eines Institutes in Hannover aus Kühlhaus der Illertisser Rothtalfrost GmbH einen weiteren Satz an Proben von Pansen, Rinderlunge und Schweinestrossen mitgenommen. Jetzt hat das Institut sein Untersuchungsergebnis vorgelegt. Das könnte nach Ansicht von Rothtalfrost-Anwalt Horst Koller den Behörden gehörig den Appetit verderben. "Alle Proben wurden als hygienisch und sensorisch einwandfrei eingestuft", so Koller. Das Fleisch sei bakteriologisch untersucht und es seien Koch- und Bratproben genommen worden.
Mit dem Ergebnis in der Hand hat der Kühlhaus-Anwalt gestern beim Verwaltungsgericht in Augsburg Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss eingelegt. In diesem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Kollers Versuch abgeschmettert, mittels einstweiliger Verfügung der Rothtalfrost den weiteren Handel mit Fleisch und Fleischprodukten im Kühlhaus zu ermöglichen.
Wie berichtet, hatte die Regierung von Schwaben einer der in den Gammelfleischskandal verstrickten Firmen des Hauses Kollmer die Zulassung entzogen. Der daraufhin neu gegründeten Rothtalfrost GmbH war eine befristete und mit strengen Auflagen behaftete Betriebsgenehmigung erteilt worden. Doch nicht lange. Im Mai stufte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Proben als genussuntauglich ein. Außerdem ließ sich nach Ansicht der Prüfer die Herkunft von 60 Kilogramm Fleisch nicht lückenlos nachvollziehen. Die Regierung widerrief prompt ihre befristete Genehmigung und versagte eine weitere EU-Zulassung.
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