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Justiz
23.11.2012

Schöffengericht verurteilt Rechtsanwalt

Zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte das Schöffengericht einen Rechtsanwalt aus dem Unterallgäu.
Foto: Matthias Hiekel

In zahlreichen Punkten angeklagt. Doch nicht alle Tatbestände konnten nachgewiesen werden

Von Eva Büchele

Memmingen Wie glaubwürdig sind die Zeugen? Das war am Donnerstag für das Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen ausschlaggebend, um zu beurteilen, ob die lange Liste der Vorwürfe gegen den angeklagten Rechtsanwalt aus dem nördlichen Unterallgäu der Wahrheit entspräche.

Dass er in 93 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat, hatte der Angeklagte beim ersten von drei Prozesstagen bereits eingeräumt. Strittig waren hingegen die Betrugsvorwürfe. Letztendlich verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Zudem erhielt er ein zweijähriges Berufsverbot in Zivilsachen und eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Der Staatsanwalt war der Meinung, auch wenn die meisten, die gegen den Angeklagten ausgesagt hatten, Groll gegen ihn hegten, sagten sie dennoch die Wahrheit. Erschwerend wertete er, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Rechtsanwalt handelt. Der Staatsanwalt sagte ihm eine enorme kriminelle Energie nach, hielt ihn in allen Anklagepunkten für schuldig und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zudem beantragte er ein Berufsverbot über drei Jahre.

Dem konnte der Verteidiger ganz und gar nicht zustimmen. Die Betrugsvorwürfe seien nicht haltbar, da die Zeugen nicht glaubwürdig seien. Sie hätten einen „Hass“ auf den Angeklagten. Teilweise hätten sie sich in Widersprüchen verstrickt. Er forderte lediglich eine Geldstrafe im Ermessen des Gerichts für den eingeräumten Tatbestand.

Dass der Angeklagte eingeräumt hatte, mehrere Mitarbeiter, die in seinem Reitstall tätig waren, nicht rechtmäßig angemeldet zu haben, rechnete ihm Vorsitzender Richter Stefan Nielsen an. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Lindau, zugehörig zum Hauptzollamt Augsburg, hatte hierzu umfassende Ermittlungen angestellt, nachdem sie einen anonymen Hinweis erhalten hatte. Mit dem Geständnis habe der Angeklagte dem Gericht eine umständliche Beweisaufnahme erspart, so Nielsen.

Der Zeugin, die ausgesagt hatte, der Angeklagte habe sie zum Lügen angestiftet, schenkte das Gericht Glauben und sah es als erwiesen an, dass die Idee für den versuchten Betrug vom Angeklagten kam.

Zudem verurteilte das Gericht den Rechtsanwalt wegen Versicherungsbetrugs.

Auch dass der Angeklagte in einem Prozess zu seinem Vorteil betrogen haben soll, sah das Gericht als erwiesen an. Dass der Angeklagte Urkundenfälschung begangen hat, konnte das Gericht nicht beweisen. Infrage gestellt wurde die Richtigkeit einer eidesstattlichen Versicherung, die zustande gekommen sein soll, weil der Angeklagte von seinen Geschäftspartnern Blankounterschriften gesammelt habe.

Jedoch konnten keine solchen Blankounterschriften in den Unterlagen des Angeklagten gefunden werden. Zudem war das Gericht der Ansicht, der Text sei bereits vor der Unterschrift auf dem Papier gestanden.

Auch von dem Vorwurf der Untreue wurde der Angeklagte freigesprochen. Er hatte für eine Mandantin und ehemalige Mitarbeiterin vor Gericht einen Vergleich ausgehandelt. Die Mandantin hätte rund 800 Euro erhalten, die der Angeklagte ihr jedoch nicht weitergeleitet hat. Er argumentierte vor Gericht, sein Honorar liege über diesem Wert. Die Mandantin behauptete jedoch, es sei mündlich ein Honorar von 290 Euro vereinbart worden. Das Gericht begründete, es glaube zwar der Zeugin, jedoch sei eine mündliche Honorarvereinbarung nicht wirksam. Zudem liege der Betrag unter dem gesetzlich vorgegebenen Honorar für Rechtsanwälte.

Im Gesamturteil berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass der Rechtsanwalt bereits seit drei Jahren Ermittlungen über sich ergehen lassen muss. Das zweijährige Berufsverbot in Zivilsachen ist in den Augen von Richter Nielsen gerechtfertigt, weil der Angeklagte die nachgewiesenen Taten zum Teil in der Funktion als Rechtsanwalt begangen hat. Die Geldstrafe habe lediglich einen symbolischen Wert, weil der Angeklagte durch das Berufsverbot bereits hohe finanzielle Einbußen habe. Abschließend lobte Nielsen das sachliche Verhalten aller Beteiligten im Gerichtssaal.

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