Hohe Hürden für ein Bürgerhaus
Nutzung wäre aus Gründen des Lärmschutzes stark eingeschränkt
„Wir wollen nichts Unmögliches“, sagte Richard Möst (CSU) während der Marktgemeinderatssitzung in Altenstadt zu dem sehr ausführlich diskutierten Punkt „Feuerwehrhaus mit Dorfgemeinschaftsraum Illereichen“. Nicht nur der breite Meinungsaustausch innerhalb des Gremiums, sondern auch der mit fast 30 Zuhörern voll besetzte Sitzungssaal machten deutlich, dass dieses schon seit Jahren angedachte Vorhaben für viel Gesprächsstoff, großes öffentliches Interesse und offenbar verhärtete Fronten sorgt. Bei Letzterem soll nun ein Treffen zwischen Gemeindevertretern und den Anliegern wieder zu einem konstruktiven Dialog führen.
Die Angelegenheit müsse von allen Seiten betrachtet werden, sagte Bürgermeister Wolfgang Höß. So gestaltete er seinen einführenden Sachvortrag strukturiert in drei Themenbereiche: Wünsche der Dorfgemeinschaft und Vereine, Ansprüche und Verpflichtungen betreffend der ehemaligen Molkereigenossenschaft sowie Baurecht samt der zu erwartenden Auflagen im Vorbescheid. Zum ersten Punkt gäbe es keine Zweifel. Denn durch eine Unterschriftenliste sei der Wunsch der Dorfgemeinschaft und Vereine auf einen Bürgerraum mit Nachdruck dokumentiert worden, so Höß. Die Marktgemeinde hat das Grundstück neben dem jetzigen Feuerwehrhaus, auf dem das Vorhaben geplant ist, einst von der Molkereigenossenschaft geschenkt bekommen. Vorgabe war hierbei, dass darauf ein Raum für die Bürger entstehen sollte. Auf Antrag des Marktrats wurden die Mitglieder der nicht mehr existierenden Genossenschaft (heute 28 Privatpersonen) zum Thema befragt. Das Ergebnis war laut Höß nicht einstimmig. „Käme es jedoch heute innerhalb der Genossenschaft zu einer demokratischen Abstimmung, würde sich die klare Mehrheit für einen Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses und einen Neubau aussprechen“, erläuterte der Rathauschef das Umfrageergebnis. Die im Bauvorbescheid zu erwartenden Auflagen für das Dorfgemeinschaftshaus wurden von Höß sowie auch anschließend von den Räten heftig moniert. Wesentliche Passagen hierbei sind: Veranstaltungen im Gemeinschaftsraum sind nur tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. Lärmintensive Veranstaltungen dürfen nur maximal an zehn Tagen im Jahr stattfinden. Fahrbewegungen von und zu dem Grundstück sind ebenfalls nur von 6 bis 22 Uhr zulässig. Mit Ausnahme von Einsätzen und Übungen sind am Feuerwehrhaus nur werktags Fahrbewegungen von 6 bis 22 Uhr erlaubt. Wie Höß erläuterte, wurde aufgrund der Einwände der Anlieger ein Lärmgutachten vom Landratsamt gefordert. Die Auflagen seien nun das Ergebnis davon. „Die Auflagen schränken extrem ein. Wir brauchen einen größeren Nutzungsspielraum“, so Höß. Er schlug ein Treffen mit den Anliegern mit den Fraktionsvertretern vor, um die Lage zu sondieren. „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass keine der beiden Seiten einen Rechtsstreit will“, meinte der Bürgermeister, denn gegen einen Bauvorbescheid könne von beiden Seiten Klage erhoben werden. Ein von allen unterzeichneter Bauvorbescheid dagegen gäbe Rechtsklarheit und stelle einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung dar. Dies müsse vor weiteren Maßnahmen unbedingt gewährleistet sein, betonte der Bürgermeister.
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