Zwei Männer hören illegal Polizeifunk ab
Zwei freie Journalisten sind zu Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten den Polizeifunk abgehört. Die Ermittlungen kamen durch einen Praktikanten ins Rollen.
Weil sie verbotenerweise den Polizei-, Behörden- und Rettungsdienstfunk abgehört hatten, sind gestern vom Amtsgericht Memmingen zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte, ein 48-jähriger freier Journalist und Fotograf, sowie einer seiner freien Mitarbeiter (34) mit sogenannten Funkscannern Gespräche von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren angezapft hatten, um möglichst schnell an den Einsatzorten im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu sein und Fotos sowie Videos zu veröffentlichen.
Nach eigenen Angaben ist der 48-Jährige Redaktionsleiter eines Blaulicht-Internetportals aus dem Unterallgäu, das sich auf Polizei- und Feuerwehreinsätze spezialisiert hat. Die Angeklagten, der Staatsanwalt und die Richterin einigten sich nach dem Verlesen der Anklageschrift auf einen Strafrahmen von maximal 40, 50 beziehungsweise 120 Tagessätze, je nach Anzahl der Fälle, sodass der eigentlich auf zwei Tage angesetzte Prozess mit vielen Zeugen deutlich abgekürzt wurde. Im Gegenzug legten die Angeklagten Geständnisse ab.
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