Betrugsvorwürfe: Rechtsanwalt rechtfertigt sich
Gericht hat noch kein Urteil gefällt. Zahlreiche Zeugen sagten aus
Memmingen/Unterallgäu Ein Rechtsanwalt aus dem nördlichen Unterallgäu muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Er soll Mitarbeiter seines Reiterhofs nicht ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt haben. Zudem werden ihm mehrere Betrugsfälle angelastet. Um diese ging es hauptsächlich beim zweiten Verhandlungstermin, der vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Memmingen stattgefunden hat. Weil eine wichtige Zeugin abgesagt hatte, fällte das Gericht aber noch kein Urteil. Eine Fortsetzung findet am Donnerstag, 22. November statt.
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Angeklagten sagte aus, er habe sie dazu angestiftet, ihren Vermieter zu betrügen. Ihre Version: Ihr Vermieter habe zum wiederholten Mal in ihrer Abwesenheit Handwerker in die Wohnung gelassen. Weil sie sich dagegen wehren wollte, habe sie den Angeklagten um Rat gefragt. Der habe ihr vorgeschlagen, zu behaupten, es sei Bargeld auf dem Küchentisch gelegen, das nach dem Besuch der Handwerker gefehlt hätte.
Der Angeklagte behauptete aber, seine ehemalige Mitarbeiterin habe die Geschichte von dem Geld auf dem Küchentisch selbst erfunden. Er habe die Frau lediglich rechtlich vertreten und sei davon ausgegangen, dass sie ihm die Wahrheit erzählt hatte. Wie zu erfahren war, hatte die Zeugin sich bereits vor Gericht verantworten müssen, nachdem sie sich selbst und den Angeklagten angezeigt hatte.
Des weiteren warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe eine Mandantin betrogen. Die Mandantin hatte einst als Rechtsanwaltsgehilfin für den Angeklagten gearbeitet. Zeitgleich hatte sie einen Rechtsstreit mit ihrem vorherigen Arbeitgeber geführt. Der Angeklagte hatte sie vor Gericht vertreten und erstritt einen Vergleich. Sie sollte über 800 Euro erhalten. Das Geld ging auf seinem Konto ein.
Laut Angaben der Zeugin war vereinbart, dass er 290 Euro für seine Leistungen als Anwalt erhält und den Rest an sie überweist. Doch das Geld hat sie nach eigenen Angaben nie erhalten. Der Angeklagte hingegen sagte, eine solche Vereinbarung habe es nie gegeben.
Den Tatbestand der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt hatte der Angeklagte bei der ersten Verhandlung bereits teilweise eingeräumt. Laut Anklage ist ein Schaden von über 123000 Euro entstanden. Auch hier steht noch ein Urteil aus.
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