Stiftungsklinik erhält Geld zurück
Prüfer hält Transferzahlungen an Illertalklinik für unrechtmäßig.
Als wäre das gesamte Thema der Klinikenfinanzierung ohnehin nicht schon kompliziert genug, so ist es mit der jüngsten Sitzung des Krankenhausausschusses noch ein wenig komplexer geworden. Denn da sagte ein Vertreter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) den Kreisräten, was bei der Jahresrechnung für 2015 alles hätte anders laufen müssen. Landrat Thorsten Freudenberger sprach von „einigen überraschenden Aussagen“. Finanzielle Auswirkungen hat für den Landkreis vor allem ein Punkt: die Transferzahlungen an die Illertalklinik, um „strukturelle Nachteile“ auszugleichen. Sie waren nach Ansicht des BKPV nicht rechtmäßig. Nun soll der Kreis 5,8 Millionen Euro an die Stiftungsklinik Weißenhorn zurückzahlen – nicht auf einmal, sondern innerhalb von mehreren Jahren. Heuer werden 250000 Euro in den Haushalt gestellt.
Wirtschaftsprüfer Christian Baumann von der KPMG erläuterte dem Ausschuss, dass diese Transferzahlungen zum Ausgleich von Betriebsdefiziten nicht dem Stiftungsvertrag entsprächen und somit rechtlich nicht zulässig seien. Also müssen sie wieder zurückgezahlt werden. Im Jahr 2009 waren von der Stiftungsklinik Weißenhorn 250000 Euro an die Illertalklinik geflossen, 2010 kamen 550000 Euro zusammen. Fünf Jahre lang sollen die jeweiligen Transferzahlungen, die „zulasten der Stiftungsklinik Weißenhorn“ ergangen sind, ausgeglichen werden.
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