Wasser wird für Bürger teurer
Rat: Umsatzsteuer muss auf Verbraucher umgelegt werden
Oberroth „Wir können nicht anders.“ Mit dieser Erkenntnis stimmte der Gemeinderat geschlossen dafür, die bisher als Regiebetrieb geführte gemeindliche Wasserversorgung ab Januar 2013 als Betrieb gewerblicher Art zu führen. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde für künftige Einnahmen im Bereich der Wasserversorgung, zum Beispiel Gebühren, Beiträge und Kostener-stattungen, eine Umsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent entrichten muss. Diese Kosten werden auf die Wasserverbraucher umgelegt.
Aufgrund der Entwicklung der Jahresumsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen habe das Landratsamt bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 zu dieser Umstellung geraten, informierte Bürgermeister Erwin Reiter. Ein Betrieb gewerblicher Art sei eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen diene und sich wirtschaftlich heraushebe. Die Umsatzgrenzen liegen derzeit bei 30678 Euro. Sofern diese Voraussetzungen für einen Betrieb gewerblicher Art vorliegen, sei dieser körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich der Ausgaben könne der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
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