Wenn Bürger für Straßen in die Taschen greifen
Die Stadt Vöhringen passt ihre Satzung für Beiträge an. Streitigkeiten werden sich dennoch nicht ausschließen lassen.
Jeder hat gerne eine schöne Straße vor der Haustür: Gut befahrbar sollte sie sein, keine Schlaglöcher aufweisen und von Gehwegen begleitet. Ein bisschen Grün am Straßenrand darf auch noch sein. Aber guter Straßenausbau ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch wenn die Stadt Bauträger ist, werden Hauseigentümer mit zur Kasse gebeten. Das sieht der Gesetzgeber zwingend vor. Der Vöhringer Haupt- und Umweltausschuss beschäftigte sich in jüngster Sitzung in Anlehnung an ministerielle Vorgaben mit der Neufassung der Satzung, die die Beitragspflicht regelt.
Laut Verwaltung hat es in der Vergangenheit bei der Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen immer wieder Diskussionen gegeben. Das lag zum Teil daran, dass es bezüglich der Deckung des Aufwandes, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen unterschiedliche landesgesetzliche Regelungen gab und noch gibt. Auch in Bayern wurde die Erhebung dieser Beiträge in der Praxis unterschiedlich umgesetzt. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, mit neuen Regelungen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Im Vordergrund standen dabei die Überlegungen, die berechtigten Interessen der Anlieger und der Kommunen in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Das Wichtigste für die Hausbesitzer dürfte sein, dass sich an der Beitragspflicht nichts ändert, das gilt für die Erneuerung wie für die Verbesserung von Straßen.
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