Wenn Rohrbrüche zum Versicherungsfall werden
In Bellenberg werden künftig Hausbesitzer zur Kasse gebeten. Was die neue Satzung noch regelt
Weil sich in Bellenberg aufgrund der älter werdenden Bausubstanz von Privathäusern Rohrbrüche mehren, wird sich die Gemeinde künftig die Reparaturkosten vom Hausbesitzer erstatten lassen. Der Wechsel von kommunaler zu privater Zuständigkeit findet künftig an der Grundstücksgrenze statt und nicht mehr nach der von der Gemeinde installierten Wasseruhr. Dahingehend und in weiteren Punkten hat der Gemeinderat die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung bei einer Gegenstimme geändert. Die Neuregelung orientiert sich eng an der Mustersatzung des Innenministeriums und tritt zum 1. November in Kraft.
Mit der neuen Satzung sei für die Kommune allerdings eine längst fällige Rechtssicherheit hergestellt worden, ergänzte die Kämmerin Verena Miller ihre Ausführungen zum neuen Regelwerk. So hatte die Gemeinde bislang Leitungen vor der Wasseruhr gegebenenfalls nicht nur repariert, sondern auch die Kosten getragen. Künftig wird sie sich diese Ausgaben vom Hausherrn zurückholen. Denn die bisherigen Berechnungen fußten nicht auf einer rechtsprechungskonformen Satzung. Für die somit erste gültige Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung hat sich die Kämmerin eng an die Mustersatzung des Innenministeriums gehalten. Miller beschrieb die früheren Vorgehensweisen im Rathaus so: „Man hatte immer das Wohl der Bellenberger Bürger im Sinn.“ Dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen seien durch Urteile enge Gestaltungsspielräume gegeben. Um den sich mehrenden Rohrbrüchen besser entsprechen zu können, wurde zudem die Möglichkeit angedacht, eine Firma zu verpflichten für einen Reparaturdienst innerhalb von 24 Stunden. Dass wie bisher diese Ausgaben durch die alte Berechnungsart auf die Allgemeinheit umgelegt würden, sei nicht mehr zu rechtfertigen, sagte die Kämmerin.
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