Die Friedhofsgebühren in Bellenberg steigen zum Jahreswechsel
Bellenberg ändert seine Friedhofssatzung. Die Gebührenerhöhung ist nicht die einzige Änderung zum kommenden Jahr.
Für das neue Jahr hat die Kommune Bellenberg ihre Friedhofsgebühren angepasst. Kämmerin Verena Miller stellte im Gemeinderat die Neukalkulation vor, welche eine damit beauftragte Firma für Kommunalberatung erstellt hat. Die Neuberechnung tritt mit Jahresbeginn in Kraft.
Zusätzlich zur Gebührenanpassung der 2017 neu erlassenen Friedhofs- und Bestattungssatzung beschloss der Gemeinderat eine Änderung, was die Belegung der Urnenerdgrabstätten betrifft. Die bisherige Regelung sah jeweils die Bestattung von bis zu zwei Urnen von Familienangehörigen vor. Die Kämmerin sagte, in der jüngsten Vergangenheit habe sich gezeigt, dass es "nachvollziehbare Fälle" gebe, die die Beisetzung der Asche eines dritten oder vierten Verstorbenen rechtfertige. Daher wurde in der Stammsatzung für Urnenerdgrabstätten eine maximale Belegung von vier Beisetzungen festgelegt.
So viel kosten Gräber künftig in Bellenberg
Dieser Änderung sowie den detaillierten Neuberechnungen für die einzelnen Grabformen stimmte der Gemeinderat einhellig zu. Die Bestattungsmöglichkeiten reichen von der Einzelgrabstätte mit Kosten von 1.149 Euro bis zur Urnennische für 1.045 Euro oder dem Urnenerdgrab für 549 Euro. Die Beisetzung in einem gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab kostet 648 Euro. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt pro angefangenem Tag 91 Euro. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts ist jeweils fünf Jahre möglich. Hierfür sind bei der Einzelgrabstätte 287 Euro, bei der Urnennische 522 Euro sowie bei der Urnenerdgrabstätte 274 Euro zu entrichten. Beim gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab fallen für die Verlängerung Kosten von 324 Euro an.
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