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Kettershausen
24.06.2023

In Kettershausen gibt es jetzt einen Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaik

Welche Kriterien für PV-Freiflächenanlagen gelten, wurde im Gemeinderat Kettershausen beschlossen.
Foto: Zita Schmid (Symbolbild)

Plus Im Mai hatte sich der Gemeinderat Kettershausen schon einmal mit Freiflächen-Photovoltaik beschäftigt. Jetzt wurde ein Kriterienkatalog verabschiedet.

Im Sinne des Klimaschutzes steht die Gemeinde Kettershausen der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Dazu können auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einen Betrag leisten. So lauten die ersten Sätze der Präambel zum Kriterien-Katalog für Freiflächen-Photovoltaik (PV) in der Kommune. Nachdem im Mai das Thema bereits diskutiert worden war, wurden anschließend entsprechende Punkte im Textentwurf eingearbeitet und die Kriterien bei der jüngsten Gemeinderatssitzung nun mehrheitlich beschlossen. „Der Katalog soll uns künftig als Leitfaden und als Entscheidungsgrundlage bei konkreten Anfragen oder Anträgen zur Erstellung gemeindlicher Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen dienen“, sagte Bürgermeister Markus Koneberg.

Für die Einleitung eines Bebauungsplans von Freiflächen-PV im Außenbereich der Gemeinde werden im Katalog insgesamt sieben Kriterienbereiche aufgelistet. Zum ersten Punkt „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ werden Ausschlüsse benannt. So sollen etwa Freiflächen-PV-Anlagen in der Nähe von denkmalgeschützten und „besonders positiv prägenden Gebäuden“ nicht erlaubt werden. Ebenso dürfen keine errichtet werden bei „erheblicher Störung des Orts-, Kultur- und Landschaftsbildes“, auf geschützten Gebieten sowie in Bereichen der Naherholung. PV-Anlagen sollen bevorzugt auf bereits „vorbelasteten Standorten“ realisiert werden. 

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