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Kettershausen
20.11.2022

Warum Kettershausen einen fast 50 Jahre alten Bebauungsplan wieder zurücknimmt

Die Kettershauser Schulstraße gehört zum Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenäcker" aus dem Jahr 1974. Auf dem Bolzplatz (vorne im Bild) entsteht eine neue Kita.
Foto: Zita Schmid

Plus Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den die Gemeinde Kettershausen beschreitet: Die Planung für den "Kirchenäcker" von 1974 wird aufgehoben. Das steckt dahinter.

Der rechtsgültige Bebauungsplan "Kirchenäcker" in Kettershausen aus dem Jahr 1974 soll aufgehoben werden. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss für eine Aufhebungssatzung war Thema bei der Gemeinderatssitzung.

Es sei im Prinzip "eine kleine Sache", aber auch ein "ungewöhnlicher Weg", sagte Planer Wilhelm Daurer, der bei der Sitzung den Sachverhalt und Entwurfstext der Aufhebungssatzung kurz erläuterte. "Klein" wohl deshalb, weil es in dem Geltungsbereich nur noch wenige unbebaute Grundstücke gibt. "Ungewöhnlich", weil damit nicht – wie in Gemeinden üblich – Bauvorschriften festgesetzt, sondern wieder erlassen werden. "Die damals getroffenen Festsetzungen genügen nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Planung", steht als Begründung im Text, den er dazu vorstellte.

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