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07.01.2010

Analyse: Hoffnung auf späte Aufklärung einer Tragödie

Analyse: Hoffnung auf späte Aufklärung einer Tragödie
Foto: DPA

Karlsruhe/Dessau (dpa) - Exakt am fünften Todestag von Oury Jalloh bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), was die Angehörigen des Asylbewerbers lange kritisierten.

Das Urteil des Landgericht Dessau-Roßlau zum Tod des aus Sierra Leone stammenden 23-Jährigen in einer Dessauer Polizeizelle weist zahlreiche Lücken auf. Die Karlsruher Richter hoben den Freispruch eines heute 47 Jahre alten Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge auf. Nun soll das Landgericht Magdeburg klären, wie es dazu kommen konnte, dass Jalloh qualvoll in seiner Zelle verbrannte. Die BGH-Richter forderten die Kollegen in Sachsen-Anhalt auf, die Entwicklung der Aussagen der Polizisten genau unter die Lupe zu nehmen - und zu prüfen, ob es Einfluss aus dem Kollegenkreis gegeben habe (Az.: 4 StR 413/09).

"Es wird sich nun zeigen, ob ein neues Schwurgericht in der Lage ist, dem Polizeiapparat zu zeigen, welche Konsequenzen falsche Aussagen haben", meinte der Anwalt von Jallohs Halbbruder, Felix Isensee. Eines sei mit dem BGH-Urteil aber klar: Polizisten hätten nicht den Status als Zeugen, von dem immer ausgegangen werde. "Prinzipiell neigen Gerichte ja dazu, einem Polizeibeamten mehr zu glauben als einem Tatverdächtigen", so Isensee. Dabei beruhten deren Aussagen häufig auf einem "falsch verstandenen Gemeinschaftsgeist".

Diesen Vorwurf hatten Menschenrechts- und Opferorganisationen seit dem Tod Jallohs am 7. Januar 2005 erhoben und den Ermittlungsbehörden Vertuschung vorgeworfen. Sogar von einem Mord-Komplott war die Rede. Auch das Landgericht hatte seinerzeit in der mündlichen Urteilsverkündung Falschaussagen von Polizisten harsch kritisiert. Trotz intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten habe das Gericht nicht die Chance gehabt, den Fall aufzuklären, so Richter Manfred Steinhoff im Dezember 2008 nach 22 Verhandlungstagen.

Weder die Gewerkschaft der Polizei (GdP) noch Innenministerien wollen einen "Corpsgedanken" dulden. "Aber es gibt natürlich eine Abhängigkeit untereinander und einen moralischen Druck", räumte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg ein. "Das kann dann zu einem ungeheuren Gewissenskonflikt führen." Aufgabe seiner Organisation sei es darum, Polizisten Mut zu machen, auch gegen Kollegen auszusagen. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) betonte: "Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden."

Menschenrechtsorganisationen und Opferverbände richten nun ihren Blick nach Magdeburg. "Ich habe große Hoffnung, dass dann mehr aufgeklärt wird", sagte Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. "Die Richter haben viele, viele wichtige Fragen gestellt." Pro Asyl verbindet mit der Neuauflage die "Hoffnung auf eine späte Aufklärung der Tragödie". Der Afrika-Rat sprach von einem "sehr guten Tag für den Rechtsstaat".

Die Vorsitzende des 4. BGH-Strafsenats, Ingeborg Tepperwien, verwies jedoch auf eine "höchst schwierige Beweislage". Dass so viel Zeit verstrichen sei, erleichtere die Situation nicht. "Für die neue Hauptverhandlung ist alles offen", betonte Tepperwien. Der BGH will, dass die Lücken, die das bisherige Urteil aufweist, so gut wie nur möglich geschlossen werden. "Die Angehörigen haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren - und dass die Vorgänge aufgeklärt werden." Tepperwien betonte jedoch auch, dass es möglicherweise nicht in der Macht eines Gerichts stehe, den Fall komplett aufzuklären.

Egal, wie der Prozess ausgeht: Laut BGH-Urteil hat der Polizist gegen seine Pflicht verstoßen. Er hätte beim ersten Signal des Rauchmelders sofort nach Jalloh schauen müssen - unabhängig davon, ob ein Fehlalarm vorlag oder nicht.

http://dpaq.de/BGH-Mitteilung; http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/; http://www.multikulti-dessau.de

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