„Tobel“ Gaismarkt erhält einen Bebauungsplan
Aletshauser Rat reagiert auf Gesetzesänderung und vereinfacht das Verfahren in seiner jüngsten Sitzung.
Wegen eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes durch das bayerische Innenministerium und wegen der örtlichen Dringlichkeit wurde die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung von Aletshausen ohne Gegenstimme um den Punkt „Bebauungsplan-Gaismarkt Tobel“ erweitert. Einhellig wurde nach intensiver Beratung ein Aufstellungsbeschluss für einen solchen Plan gefasst, damit ein Bauwilliger möglichst bald mit seinem Haus beginnen kann. Gleichzeitig sollen zwei benachbarte gemeindliche Grundstücke in diesen Bebauungsplan integriert werden.
Um für das Grundstück Flurnummer 328/3 im Ortsteil Gaismarkt in der Gemarkung Winzer eine Einbeziehungssatzung erlassen zu können, machte sich das Gemeindegremium vor der Aprilsitzung ein Bild vor Ort. Dabei stellte sich heraus, dass das Grundstück die Baugrenze des gültigen Bebauungsplanes für Gaismarkt um rund dreißig Meter überschreitet. Um eine Bebauung überhaupt zu ermöglichen, verabschiedete man einstimmig eine Einbeziehungssatzung.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.