Alpenblick-Gutachten: Keine Auswirkungen durch Gerüche
Tüv Süd hat untersucht, wie sich ein Viehstall und eine Biogasanlage für die Nachbarschaft auswirken könnten. Verfahren erneut einen Schritt weiter
Schon einmal von der „Geruchsstundenhäufigkeit“ gehört? Sie wurde von der Abteilung Umweltservice des Tüv Süd Industrie Service in München für die Flächennutzungsplanänderung am Alpenblick ermittelt. Die gutachterliche Stellungnahme soll zeigen, wie sich der mögliche landwirtschaftliche Milchviehlaufstall mit Güllelagerbehälter sowie die geplante Biogasanlage für das Bauvorhaben Kamps auswirkt. Für Landwirt Robert Seitz bedeutet sie Rechtssicherheit für eine Betriebserweiterung, denn: Die Immissionswerte werden laut einem Auszug aus der Prognose unterschritten.
Im jüngst von Architekt Gerhard Glogger vorgelegten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie parallel des Bebauungsplans heißt es: „Es kann ausgeschlossen werden, dass erhebliche Belästigungen durch Gerüche an den Immissionsorten auftreten.“ Für die Untersuchung wurden sogenannte Worst-Case-Betrachtungen angestellt. Positiv für das anschließende Wohngebiet im Westen: Laut Gutachten sind auch dort keine erheblichen Belästigungen zu erwarten. Glogger sagte: „Mit dem Gutachten ist nachgewiesen, dass alle Werte eingehalten sind. Eine potenzielle Landwirtschaft hat auf die bestehende Bebauung auch keine negativen Auswirkungen.“
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