Bund Naturschutz reicht zweite Klage gegen Gewerbegebiet ein
Der Verband wehrt sich gegen das Vordringen in das FFH-Schutzgebiet am Ostrand von Ziemetshausen. Während die Mühlen der Justiz mahlen werden dort Fakten geschaffen.
Der Bund Naturschutz (BUND) hat im vergangenen Jahr Klage gegen die Erweiterung eines Gewerbegebiets in Ziemetshausen eingereicht. In der Klage formulierten die Naturschützer vor allem Kritik an inhaltlichen Punkten des Genehmigungsverfahrens. Ein Eilantrag des BUND wurde zuletzt vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen mit der Begründung, so wie die Klage formuliert sei, habe der BUND keine Klagemöglichkeit. Er könne lediglich eine Normenkontrollklage einreichen, mit der der Bebauungsplan an sich angefochten werde. BUND-Kreisgeschäftsführer Bernd Kurus-Nägele kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. „Das erschließt sich uns nicht, war wir hier keine Klagemöglichkeit haben sollen. Unsere Verbandsjuristen halten das für eine willkürliche Auslegung des Gerichts.“
Der Verband hat dagegen Beschwerde eingelegt. Eine Normenkontrollklage wäre aus Sicht der Naturschützer der falsche Weg, weil es eben nicht um das Verfahren an sich geht, sondern wie es umgesetzt worden ist. „Das größte Problem, das wir bei der Sache haben, ist die Aussage der amtlichen Behörde. Da liegt der Hase im Pfeffer.“ Die Untere Natuschutzbehörde des Landkreises habe die Genehmigung erteilt, ohne eine korrekte FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt zu haben. Die ist vorgeschrieben, um einschätzen zu können, ob und wie eine bauliche Maßnahme in diesem Gebiet umgesetzt werden kann, ohne die zu schützenden Arten in ihrem Erhaltungszustand zu beeinträchtigen.
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