Erste Brücken sollen für die Umgehung gebaut werden
Münsterhausen will mit dem Bau der Ortsumfahrung starten. Vergabe soll erst nach Entscheidung im Rechtsstreit sein.
Die Genehmigung zum Baubeginn der Münsterhauser Ortsumfahrung durch die Regierung von Schwaben liegt seit Januar vor. Aber loslegen kann die Marktgemeinde noch nicht. Der Rechtsstreit mit Kläger Karl Alt im Zusammenhang mit dem Straßenbau ist noch nicht abschließend geklärt. Die Berufung des Klägers Alt wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde durch Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München nicht zugelassen. Alt legte jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Darüber wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
Dennoch beschloss der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, mit der Ausführungsplanung für die Verkehrsanlagen und die Erstellung der Vergabeunterlagen für die zwei Brückenbauwerke im nördlichen Bereich der Straße umgehend zu beginnen. Die Vergabeunterlagen für die Brückenbauwerke sollen dann nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts versandt werden. Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich in Dinkelscherben ging in der Sitzung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vermutlich bis Juni aus. Bürgermeister Robert Hartinger sagte auf Nachfrage, dass ihm bisher kein Zeitpunkt für eine Entscheidungsfällung bekannt sei.
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