Schleppdachgaube sorgt für Diskussion
Balzhausens Bürgermeister Daniel Mayer spricht von massivem Eingriff in den Bebauungsplan. Was die Räte sonst noch beschlossen haben
Mit nur drei Tagesordnungspunkten schien die letzte Sitzung des Gemeinderates schnell über die Bühne zu gehen – aber es kam anders. Eine Stellungnahme für den Markt Kirchheim und die Verabschiedung der Satzung zur Änderung der Beitrag- und Gebührensatzung zur Entwässerung waren kurz und bündig. Zum Bauvorhaben eines heimischen Bürgers zur Errichtung einer Schleppdachgaube kam es zu einer längeren und emotionalen Debatte.
Bürgermeister Mayer trug den Bauantrag zur Errichtung einer Schleppdachgaube in der Bürgermeister-Keisinger-Straße detailliert vor. Das Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kellerberg 1“. Da der Bauherr die Vorgaben nicht vollständig einhält, ist eine Baugenehmigung notwendig. Es sind nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 36 und 42 Grad erlaubt. Die Gaube soll ein Schleppdach mit nur zwanzig Grad erhalten. Zulässig sind Einzelgauben bis maximal drei Metern Länge und einer Fensterhöhe bis zu 1,25 Meter. Die Gesamtlänge aller Gauben dürfen dreißig Prozent der Dachlänge nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall soll die durchgehende Gaube sechs Meter breit werden, von zwölf Metern Dachlänge. Dies seien fünfzig Prozent der Dachlänge und somit ein massiver Eingriff in den Bebauungsplan, der, so Mayer, nicht genehmigungsfähig sei.
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